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Rechtsanwalt und Notar Michael Rutetzki

Die Aufgaben als Rechtsanwalt und als Notar sind unterschiedlich:

„Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten” (Bundesrechtsanwaltsordnung) Dieser Aufgabe können Rechtsanwälte nur gerecht werden, weil sie über vier wichtige Kernqualitäten verfügen: Sie sind unabhängig, verschwiegen, kompetent und vertreten nur die Interessen ihres Mandanten.

Als Notar bin ich als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes bestellt für die Beurkundungen jeder Art und für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften zuständig (Bundesnotarordnung).

So stehe ich Ihnen und Ihren Vertragspartnern als verschwiegener und unparteiischer Berater in verschiedenen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung. Als Notar helfe ich bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und achte auf die ausgewogene Berücksichtigung der Interessen der Parteien.

Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dann der Fall, falls der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für notwendig hält.